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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gegenstand des Vertrages und Vertragspartner
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der “MediaMerch GmbH” (im Folgenden „MM”) und deren Vertragspartner (im Folgenden „Kunden“) gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
1.2 Die AGB werden mit der Auftragserteilung an MM anerkannt. Auf der Webseite www.xn--90aijidp2a3d0a.xn--h1aliz.xn--p1acf sind die AGB jederzeit zugänglich.
1.3 Möglichen abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen der Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
2.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin, dem Sitz von MM.
2.2 Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
2.3 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 3 Angebote
3.1 Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
3.2 Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
§ 4 Aufträge
4.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen MM und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.2 Von Kunden erteilte Aufträge sind für MM nur bindend, soweit diese durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnung oder Lieferung von MM angenommen werden.
4.3 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert honoriert.
4.4 Eine Projektvereinbarung gilt als Vertrag, und tritt mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden in Kraft. Die Vollendung eines Auftrages durch MM gilt als Vertragsende, sofern in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung in Schriftform, aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.5 Die vertragliche Leistung von MM mit Nutzung durch den Kunden gilt als abgenommen, sofern keiner der Vertragspartner eine förmliche Abnahme verlangt.
§ 5 Muster
5.1 Muster und werden zu gesonderten Preisen berechnet.
5.2 Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen bedarf der gesonderten Vereinbarung.
5.3 Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten.
§ 6 Lieferung
6.1 Die von MM angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen auch nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten. Verbindliche Liefertermine- und Fristen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart sein.
6.2 Wird der von MM schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Kunden erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 10 Tagen erfolglos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem Kunden nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu.
6.3 Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung von MM beim Kunden. Hat der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch MM.
6.4 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen vom Kunden in Kauf genommen werden und sind kein Grund für Nachlieferungen. Berechnet wird stets die gelieferte Menge.
§ 7 Versand
7.1 Der Versand der Ware an den Kunden erfolgt ab Produktionsstandort oder einer anderen Fabrikationsstätte bzw. Auslieferungslager von MM. Die Versandart erfolgt nach Wahl von MM per Post, Paketdienst, Kurier oder Spedition. Die Auswahl richtet sich grundsätzlich nach der kostengünstigsten Variante. Soll eine andere Versandart (z.B. Expresssendung, Eilzustellung, etc.) gewählt werden, ist diese schriftlich zu vereinbaren.
7.2 Die Versandkosten trägt grundsätzlich der Kunde. Teillieferungen werden frachtmäßig abgerechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
7.3 Sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, gehen ab Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur o.ä. auf den Kunden über. Das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware liegt beim Kunden. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. MM haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Die Ware wird sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von MM keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation MM unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.
7.5 Wird die Versendung auf Wunsch des Kunden verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 8 Preise
8.1 Aufgrund von Währungsschwankungen oder durch Preisänderungen der Vorlieferanten sind Änderungen der Preise möglich, wenn MM noch nicht geliefert hat und die Preisänderung im gleichen Rahmen erfolgt, und nur, wenn und soweit MM seine Preise allgemein erhöht, und auch nur, wenn sich MM nicht im Lieferverzug befindet. Hat MM nicht in Teilmengen zu liefern, so entsteht das Recht zu einer Preiserhöhung erst 4 Monate nach Vertragsschluss.
8.2 Alle in Angeboten, Aufträgen und Preislisten genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Warenlieferungen außerdem ohne Verpackung und Versand, außer wenn sie sind extra ausgewiesen sind.
§ 9 Rechnungen
9.1 Bei Vertragsabschluss sind 50% des Auftragswertes zur Zahlung fällig. Rechnungen von MM sind binnen 14 Tagen nach Zugang ohne jeden Abzug zu bezahlen. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs auf dem Konto von MM.
9.2 An Neukunden liefert MM ausschließlich per Vorkasse.
9.3 Abweichende Zahlungsbedingungen sind möglich. Es gilt die im Angebot, der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung genannte Zahlungsbedingung und Zahlungstermin.
9.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann MM dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechung stellen. Diese Teilleistungen können als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von MM verfügbar sein und müssen nicht für den Kunden in einer nutzbaren Form vorliegen.
9.5 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden, wird der Kunde MM alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und MM von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Ditten freistellen.
9.6 Zusatzleistungen und unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
§ 10 Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
10.2 Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Kunde nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.
10.3 Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Kunden ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug des Kunden unterbricht die Lieferverpflichtungen und Fristen.
10.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des kompletten Kaufpreises. Allein der Rechnungsbetrag für die gerügte Ware darf zurückbehalten werden.
10.5 Bei Zahlungsverzug kann MM vom Vertrag nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
10.6 Zahlt der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seitens MM nicht (nachfolgend nur „Nichtzahlung“ genannt), kann MM die für den Kunden gefertigte Ware nach eigenem Ermessen weiter veräußern. Hinsichtlich dem Kunden zustehender Schutzrechte, wie z.B. urheberrechtliche oder markenrechtliche Verwertungsrechte, an Namen, Logos oder Grafiken wird hiermit vereinbart, dass bei Nichtzahlung durch den Kunden dieser die für die Veräußerung der Ware an beliebige Dritte notwendigen Verwertungsrechte MM einräumt bzw. überträgt.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Der Kunde ist verpflichtet alle Leistungen und gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und alle Mängel unter genauer Beschreibung zu rügen. Reklamationen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.
11.2 Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe, handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B. Farbe, Größenausfall, Design, Breite, Gewicht, Position des Aufdrucks und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Eine geringfügig verzögerte Lieferung stellt keinen Mangel dar.
11.3 Im Falle berechtigter Beanstandung hat MM das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Die Wahl der Mittel liegt bei MM. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte.
11.4 Der Umtausch von Waren bedarf einer vorherigen individuellen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.
11.5 Ersetzte Teile werden das Eigentum von MM. Sämtliche reklamierten Waren sind MM zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn MM eine Nachprüfung der Beanstandung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht mehr möglich ist. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, so wird der Kunde unverzüglich informiert. Er hat in diesem Falle die Möglichkeit, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
11.6 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Mangel Kenntnis erlangen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Ablieferung.
11.7 Bei Waren, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert- und nicht Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen ggf. kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier nicht statthaft.
11.8 Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt oder stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereichs von MM vorliegen, kann MM den Aufwand dem Kunden in Rechnung stellen.
11.9 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse oder nicht von MM durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein-, oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstanden sind. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger, etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
11.10 Eine Aufrechung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 12 Haftungsbeschränkung
12.1 MM haftet in keinem Fall wegen der in Werbemaßnahmen des Kunden enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. MM haftet auch nicht für die patent-, urheber-, und markenrechtliche Schutz-, und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
12.2 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen oder solche Fälle, einer Störung im Geschäftsbetrieb von MM oder dessen Vorlieferanten, die auf einem unverschuldeten und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, berechtigen MM, das vom Kunden beauftragte Projekt für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen MM resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und Ereignisse nicht eingehalten werden können bzw. nicht eintreten.
§ 13 Rücksendungen
13.1 Rücklieferungen müssen von MM schriftlich bestätigt werden. In der Bestätigung wird MM mitteilen an welchen Ort die Ware rückzuliefern ist. Wenn innerhalb von zwei Tagen keine Bestätigung erfolgt, ist der Kunde berechtigt die Ware direkt an MM zu liefern.
13.2 Der Kunde hat die Möglichkeit die Ware entweder auf eigene Kosten an MM zurück zu schicken, oder per Abholauftrag auf Kosten von MM durch einen Paketdienst abholen zu lassen.
13.3 Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Kunde. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter Ware.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
14.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware das Eigentum von MM. Der Kunde erteilt MM jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in das Eigentum von MM über.
14.2 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Kunde sofort schriftlich zu verständigen.
14.3 Falls der Kunde vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, hat MM die in §46 KO aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von MM zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
14.4 Retouren des Kunden, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumsvorbehalts vorgenommen werden, haben für MM kostenfrei zu erfolgen.
§ 15 Streitigkeiten
15.1 Kommt es im Laufe oder nach der Beendigung eines Auftrages bezüglich des beauftragten Projekts zu Streitigkeiten, so ist zuerst ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Um möglichst eine außergerichtliche
Einigung zu erzielen werden externe Gutachten zu Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Vergütung erstellt. Die Kosten dafür werden vom Kunden und von MM geteilt. Bei Zahlungsverzug ist kein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
§ 16 Datenlieferung und Aufbereitung
16.1 Der Kunde hat MM einwandfreie druckfähige Daten für die entsprechende Verwendungsart zu übermitteln. Die benötigte Zeit zur Erstellung druckfähiger Daten aus den übermittelten Daten und die Zeit für Nachbearbeitungen wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Fehler und Folgekosten aufgrund von fehlerhaften Daten gehen voll zu Lasten des Kunden.
16.2 Der Kunde haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Daten nicht Urheber- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt der Kunde MM von Ansprüchen Dritter frei.
16.3 Der Kunde räumt MM die Berechtigung zur Nutzung etwaiger Urheber-, Marken- und sonstiger Rechte im Rahmen des Vertragszwecks ein. Der Kunde garantiert MM, im Hinblick auf die Mitwirkungen über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt MM insoweit von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei.
16.4 Ein Anrecht auf die Herausgabe von Druckvorlagen (Filme, Siebe) oder Computer-Stickprogrammen wird generell ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
16.5 Aufgrund der technischen Unterschiede von Farbbildschirmen- und Druckern kann es zu erheblichen Farbabweichungen kommen, wenn der Kunde eine Vorlage nur in elektronischer Form beibringt. Der Kunde erklärt sich daher in diesem Fall mit den dadurch hervorgerufenen farblichen Abweichungen einverstanden. Auch bei Lieferung einer Vorlage in verkörperter Form, bleiben geringe farbliche Änderungen aufgrund der technischen Vorgänge bei Veredelungsverfahren im Rahmen der Zumutbarkeit vorbehalten.
16.6 Layoutkosten werden dem Kunden bei Auftragsabbruch in Rechnung gestellt.
§ 17 Datenschutz
17.1 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.
17.2 MM sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
17.3 MM speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Auf Verlangen wird MM dem Kunden jederzeit Auskunft über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich erteilen.
17.4 MM wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als das MM verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren, oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
17.5 MM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
§ 18 Geheimhaltung
18.1 Alle Kenntnisse die MM aufgrund eines Auftrags von einem Kunden erhält, werden zeitlich unbeschränkt streng vertraulich behandelt. Sowohl eigene Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte werden zu absolutem Stillschweigen verpflichtet.
18.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von MM oder in unserem Auftrag handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahre über Vertragsende hinaus.
§ 19 Mitwirkung
19.1 Der Kunde ist verpflichtet alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit MM die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
19.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist MM von der Leistungspflicht befreit. Leistet MM dennoch, wird der Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.
19.3 Der Kunde stellt MM alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von MM sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
19.4 Von MM eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von MM. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von MM eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von MM weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
§ 20 Urheber und Nutzungsrechte
20.1 MM behält sich an sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen die Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen von Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
von MM verwendet werden. Die Geltung des Urheberrechtsgesetzes ist auch dann vereinbart wenn die Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG nicht erreicht ist.
20.2 Mit der vollständigen Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von MM im Rahmen diese Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Auftrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei MM.
20.3 MM darf die von sich entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag zu Werbezwecken, als Referenz oder als Muster verwenden und publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen MM und dem Kunden ausgeschlossen werden.
20.4 Die Arbeiten von MM dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritter, sofern nicht anders vereinbart, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlunge steht MM vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
20.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von MM.
20.6 Über den Umfang der Nutzung steht MM ein Auskunftsanspruch zu.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1 Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung.
21.2 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
21.3 Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ganz oder teilweise unwirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
21.4 Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.5 Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
